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TAX DUE DILIGENCE

Unternehmenswachstum wird häufig nicht nur aus eigener Kraft erreicht, sondern vermehrt durch Unternehmenserwerbe. Auch wenn das Augenmerk bei solchen Transaktionen auf den Synergieeffekten liegt, sollten die (steuerlichen) Risiken nicht unterschätzt werden. Eine Tax Due Diligence im Vorfeld des Kaufs ist daher als Teil des Risikomanagementsystems unerlässlich.

von Dr. Isabel Bauernschmitt und Sabrina Kraus, Rödl & Partner Nürnberg, www.roedl.de

© Olivier Le Moal - Fotolia.com

Ab dem Zeitpunkt der Übernahmeeines bestehenden Unternehmens existieren für den Erwerber sowohl Chancen als auch Risiken. Damit fallen mögliche Steuer- nachzahlungen für Zeiträume vor dem Erwerb in die Verantwortung des Käufers. Die Höhe solcher Zahlungen ergibt sich in der Regel erst bei einer späteren Betriebsprüfung. Im Rahmen der Tax Due Diligence werden deshalb bereits während des Akquisitionsprozesses steuerliche Risiken identifiziert und bewertet.

VORGEZOGENE BETRIEBSPRÜFUNG

Die Tax Due Diligence stellt somit vereinfacht gesprochen eine vorgezogene Betriebsprüfung dar. Das bedeutet, dass die steuerlichen Unterlagen des Unternehmens unter die Lupe genommen werden, um mögliche Risiken aufzudecken – insbesondere in den Bereichen Körperschaft-, Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteuer. Die Ergebnisse finden dann Einzug in die Kaufverhandlungen, die steueroptimierte Integration des Unternehmens in die bestehende Struktur sowie nicht zuletzt in ein laufendes Risikomanagementsystem.

STEUERKLAUSELN IM KAUFVERTRAG

Um das Risiko für den Erwerber möglichst gering zu halten, sind Vorkehrungen im Kaufvertrag zu treffen. Über eine Steuerklausel wird festgelegt, dass sich aus den vergangenen Veranlagungszeiträumen ergebende Steuernachzahlungen noch zu Lasten des Verkäufers gehen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Haftungs- und Gewährleistungsklauseln sowie unter Umständen auch einen (Sicherheits-)Einbehalt des Kaufpreises zu vereinbaren, um mögliche steuerliche Risiken bestmöglich abzusichern. Dadurch modifizieren die Parteien die rechtlichen Möglichkeiten, den Verkäufer aus der Transaktion zur Verantwortung ziehen zu können.

POST-MERGER-INTEGRATION

Die Ergebnisse der Tax Due Diligence sind aber nicht nur vergangenheitsorientiert. Vielmehr wird bei der Prüfung auch die spätere Integration des Unternehmens in die vorhandene Unternehmensstruktur analysiert. Nicht zuletzt sind die Ergebnisse im bestehenden Risikomanagementsystem und der daraus resultierenden Tax Compliance zu berücksichtigen. So bedarf es gegebenenfalls in die Zukunft gerichteter Änderungen der zugrunde liegenden Prozesse, um die identifizierten steuerlichen Risikobereiche zu vermeiden.

FAZIT

Die Tax Due Diligence im Vorfeld eines Unternehmenskaufs ist aus den heutigen Kaufverhandlungen nicht mehr wegzudenken. So können steuerliche Risiken identiziert und bewertet werden und man erspart sich das böse Erwachen bei einer späteren Betriebsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Kaufvertrag sowie bei der steueroptimierten Integration in die bestehende Struktur einbezogen. Daneben werden sie im Risikomanagementsystem berücksichtigt, um auch künftig steuerliche Risiken zu vermeiden.

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