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DER WIRECARD SKANDAL

Der jahrelange Verdacht, dass der Zahlungsdienstleister Wirecard Bilanzfälschungen betreibt, hat sich nun bestätigt. Folge ist die Insolvenz, sowie extreme Kursschwankungen und schließlich der große Verlust der geschädigten Anleger. In der Verantwortung steht jedoch nicht nur die Wirecard AG, sondern auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ernst & Young und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Text: Markus Mingers, Rechtsanwalt Kanzlei Mingers.Rechtsanwaltsgesellschaft mBH

Wirecard galt mit seinem Konzept als Zahlungsdienstleister als zukunftsfähig und erlebte ständigen Aufschwung. Nach dem Geschäftsmodell ist der Konzern das Bindeglied zwischen Händlern und Kunden und steuert das bargeldlose Bezahlen. Das DAX-Unternehmen war seit 2018 an der Börse und erreichte in kurzer Zeit einen Gesamtwert von 25 Milliarden Euro.


Eine eigene Bank in Europa, Kooperationen mit Anbietern wie Visa und MasterCard und Treuhandkonten in anderen Ländern. Eben diese Treuhandkonten führten nun jedoch zu dem Finanzskandal.


Bereits vorher wurde der Zahlungsdienstleister jedoch auch durch undurchsichtige und unzureichende Bilanzen auffällig. Die Vorwürfe umfassten unter anderem fingierte Umsätze, überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften oder Kreislaufbuchungen. Ein unabhängiges Urteil des Wirtschaftsprüfers KPMG sollte für Klärung sorgen. Diese warfen Wirecard allerdings unkooperatives Verhalten vor, was eine umfassende Prüfung unmöglich machte.



„… geschädigte Anleger können den Transaktionsschaden einfordern - dabei erhalten Sie den Einkaufspreis gegen Rückgabe des Wertpapiers wieder zurück ..."







Markus Mingers

Rechtsanwalt



BILANZFÄLSCHUNG SORGT FÜR GROSSE SCHÄDEN!

Der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young war seit 2012 für Wirecard tätig. Nach den Vorfällen mit der KPMG schauten diese wohl genauer hin und stellten am 18. Juni 2020 Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro fest. Dieser Wert entsprach einem Viertel der Bilanzsumme und sollte auf einem Treuhandkonto liegen. Die entsprechenden Bescheinigungen waren allerdings gefälscht.


Nach Veröffentlichung des Berichts sank der Aktienwert um 90 Prozent. Die Papiere stagnierten zeitweise bei unter drei Euro – ein Bruchteil des ursprünglichen Wertes von 200 Euro. Es folgte die Insolvenz von Wirecard, sowie fünf Tochterfirmen. Des Weiteren wurde Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun sowie der Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus festgenommen. Ermittlungen zur Flucht des Ex-COO Han Marsalek laufen weiterhin.


GEGEN WEN SIND ANSPRÜCHE MÖGLICH?

Geschädigte Anleger haben teilweise extrem große Summen verloren. Jetzt stellt sich die Frage, gegen wen diese Klage einlegen können, um ihr Geld zurück zu bekommen. Zunächst einmal haben geschädigte Anleger Ansprüche gegen Wirecard selbst.


Es besteht Verdacht auf Bilanzfälschung und damit einhergehende Marktmanipulation. Folglich existieren auch Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand von Wirecard. Auch die Insolvenz ist hinsichtlich dessen nicht problematisch. Die Pflichtverletzungen des Vorstandes sind nämlich evident. Dafür existieren die D&O (Directors- and-Officers) Versicherungen, die in diesen Fällen greifen.


Außerdem besteht ein Anspruch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie gegen die jeweiligen Vermittler. Dass die Gelder in der Bilanz des Jahres 2018 noch keine Rolle gespielt haben, darf lautstark angezweifelt werden. Ernst & Young testierte diese jedoch noch.


Zudem hat nach unserer Einschätzung auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beispiellos versagt. Ob diese Fehlleistung allein durch Personalmangel oder anderweitige Gründe zu verantworten ist, muss abschließend geklärt werden. In jedem Fall muss dies jedoch ebenfalls Konsequenzen haben. Wenn die Bundesregierung nicht die Verantwortung übernehmen und infolgedessen die geschädigten Aktionäre entschädigen sollte, werden wir auch gegen die BaFin vorgehen und diese zur Verantwortung ziehen.


WAS KÖNNEN BETROFFENE ZURÜCKERHALTEN?

Geschädigte Anleger können vorerst den Transaktionsschaden einfordern. Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis gegen Rückgabe des Wertpapiers wieder zurück. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.


Einfacher geltend zu machen ist der Kursdifferenzschaden. Hier beläuft sich die Summe auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast jedoch bei Wirecard. Betroffene Anleger bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:


• Die Wirecard-Aktie

WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060

• Von Wirecard herausgegebene Anleihen

WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58

• Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine,

Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte


Anleger, Aktionäre und Käufer von Derivaten, die durch verspätete oder falsche Informationen einen finanziellen Schaden erlitten haben, haben einen Schadensersatzanspruch. Darunter fallen auf jeden Fall Käufe die zwischen dem 24.02.2016 bis zum 25.06.2020. Allerdings könnte sich der Zeitpunkt noch verschieben, weswegen wir auch Transaktionen prüfen, die ab dem 10.07.2012 getätigt wurden.


Wir bereiten gerade ein Musterverfahen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor. Schicken Sie uns eine E-Mail an office@mingers.law für eine kostenlose Einschätzung Ihres Schadensersatzanspruches und Teilnahme an unserer Sammelklage!


Kanzlei Mingers.Rechtsanwaltsgesellschaft mBH

office@mingers.law

www.mingers.law

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