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POKER-PARTIE MIT HOHEM EINSATZ

Was wäre wenn... Lassen Sie uns einfach hypothetisch einen Fall durchspielen. Sie sind agil, erfolgreich und selbstständig. Der unausgesprochene, bislang erfolgreich verdrängte und doch stets präsente Gedanke an "Dread Disease" – die Furcht vor schwerer Krankheit – wird zur Realität

von Alexander Schrehardt

Sowohl ein Unfall als auch eine schwere Erkrankung können die bisherige finanzielle und Lebensplanung von einer auf die nächste Sekunde in Frage stellen. Die Vogel-Strauß-Politik vieler Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständigen ist eine Pokerpartie mit hohem Einsatz. Auch das redundant vorgetragene Argument, dass im Fall der Fälle mit einer Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsrente eines berufsständischen Versorgungswerkes der Störfall eines Verlustes der Arbeitskraft ausreichend besichert ist, kann bestenfalls dem literarischen Kulturgut deutscher Sagen und Legenden zugerechnet werden. Eigeninitiative ist das Gebot der Stunde. Der Weg durch den Tarifdschungel der deutschen Versicherungswirtschaft erfordert allerdings eine sehr strukturierte Vorgehensweise und im ersten Schritt eine detaillierte Bedarfsermittlung.

Alternative Vorsorgelösungen prüfen

Für die Absicherung der persönlichen Arbeitskraft haben viele Versicherungsvermittler sehr schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Patentlösung zur Hand. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unstrittig eine wichtige und gleichermaßen sinnvolle Versicherungslösung; allerdings muss die Aufgabenstellung auch richtig eingeschätzt werden. So erfolgt die Leistungszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit ratierlichen Renten, d.h. mit der Leistungszahlung wird eine Einkommensersatzleistung sichergestellt. Für einen normalen Arbeitnehmer wird eine derartige Vorsorgelösung in vielen Fällen ausreichend sein. Sofern allerdings im Fall eines Verlustes der Arbeitskraft finanzielle Verbindlichkeiten für beispielsweise die Ablösung von Kredit- oder Leasingverträgen, für Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund einer vorzeitigen Aufhebung von Mietverträgen oder Abfindungsleistungen an Arbeitnehmer bestehen, können diese Verpflichtungen mit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig nicht erfüllt werden.

Die Dread-Disease-Versicherung – Alternative oder exotische Versicherungslösung?

Der südafrikanische Herzchirurg Dr. Marius Barnard hatte bereits vor 35 Jahren die unglückliche Vernetzung von einer schweren Krankheit mit der in vielen Fällen nachfolgenden Privatinsolvenz des Patienten erkannt. Im Jahr 1983 stellte die Crusader Life Insurance auf Initiative von Dr. Barnard die erste Critical Illness Policy zur Absicherung des Risikos von schweren Erkrankungen vor. Während mit der Urform der Schwere- Krankheiten-Versicherung nur vergleichsweise wenige Risiken, wie z.B. ein Schlaganfall, eine Bypass-Operation oder eine Niereninsuffizienz, abgesichert werden konnten, bieten moderne Premiumtarife heute Versicherungsschutz für teilweise über 50 schwere Krankheitsbilder und existenzbedrohende Ereignisse.

Bereits im Jahr 1993 erreichte die zwischenzeitlich in Dread-Disease-Versicherung umgetaufte Vorsorgelösung auch den deutschen Versicherungsmarkt. Für das Verständnis des unterschiedlichen Vorsorgegedankens sollen die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Dread-Disease- Versicherung kurz dargestellt werden: Während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall die Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls der versicherten Person auf der Grundlage einer reduzierten beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt werden, stellt die Dread-Disease-Versicherung den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers auf das ursächliche Ereignis ab. Der Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungsleistung begründet sich also in Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsunternehmen bzw. –tarif bereits mit der Diagnose einer versicherten Krankheit oder mit der Durchführung einer erforderlichen Behandlungsmaßnahme.

Auch mit der Form der Leistungszahlung grenzt sich die Dread-Disease- von der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die vertraglich vereinbarte Summe als einmaligen Kapitalbetrag aus. Sofern die Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, erfolgt dies bei privaten Versicherungsverträgen steuerfrei. Mit der Kapitalzahlung des Versicherers kann der Versicherungsnehmer dann seine Verbindlichkeiten ganz oder teilweise ablösen.

Die Wahrheit steht im „Schwarzen Kleingedruckten“

In vielen Versicherungsbedingungen finden sich Fallstricke und Stolperfallen und vor allem das „Schwarze Kleingedruckte“ von Dread-Disease-Versicherungen bedarf einer detaillierten Prüfung. So stellt sich die wichtige Frage nach den versicherten Risiken. Neben Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebs werden beispielsweise auch Kinderlähmung (Poliomyelitis) und die HIV-Infektion über eine Bluttransfusion gelistet. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im Jahr 2002 die Kinderlähmung in Europa für ausgestorben erklärte, stellt die Absicherung des Risikos Poliomyelitis im Rahmen einer Dread-Disease-Versicherung keinen alltagsrelevanten Versicherungsschutz dar. Auch der Möglichkeit einer Infektion mit dem HI-Virus über eine Bluttransfusion kommt zumindest in Deutschland keine Bedeutung zu. Die Bewertung von Dread-Disease-Versicherungen sollte daher nicht auf der Grundlage der Anzahl der versicherten Risiken erfolgen. Vielmehr müssen die Leistungsvoraussetzungen im Fall von alltragsrelevanten Krankheitsbildern geprüft werden. Nachfolgend sollen an einigen exemplarischen Beispielen die Unterschiede in den Tarif- und Versicherungsbedingungen verdeutlicht werden:

Versichertes Risiko Bypass-Operation

Die Risikofaktoren sind bekannt: Eine fettreiche Ernährung, Bewegungsmangel, Alkohol und Nikotin führen zu Ablagerungen in den Arterien. Vor allem bei den Arterien des Herzens, aber auch bei den das Gehirn versorgenden Blutgefäßen können Ablagerungen an den Gefäßwänden und in der Folge eine unzureichende Organversorgung mit Blut und Sauerstoff äußerst fatale Folgen haben. Ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall können zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit und der Lebensqualität führen. Sofern der Arzt eine Arteriosklerose als Vorboten für einen möglichen Herzinfarkt erkennt, ist oftmals eine Bypass-Operation medizinisch medizinisch angezeigt. Von den im Jahr 2014 über 100.000 Herzoperationen in Deutschland entfielen fast 54.000 operative Eingriffe auf Bypass-Operationen. Bei der Bypass-Operation setzt der Chirurg ein aus einer anderen Körperregion entnommenes Blutgefäß oder auch ein künstliches Gefäßimplantat ein und sichert damit eine wieder verbesserte Blut- und Sauerstoffversorgung des Herzmuskels.

In den Versicherungsbedingungen von Dread- Disease-Versicherungen wird auch die Bypass- Operation als versichertes Risiko gelistet. Im ersten Schritt der Prüfung muss geklärt werden, welche Leistungsvoraussetzungen der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall für die Begründung seines Leistungsanspruchs erbringen muss. Während beispielsweise die Nürnberger Lebensversicherung nur die erstmalige Diagnose einer medizinisch notwendigen Bypass-Operation durch einen Facharzt für Kardiologie fordert, führt nach den Versicherungsbedingungen der Die Bayerische nur eine durchgeführte Operation zur Auszahlung der Versicherungsleistung.

Auch bei den Operationsmethoden fallen die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften auseinander. Während einige Versicherer nur eine Operation am offenen Herzen als Leistungsvoraussetzung benennen, erkennen andere Gesellschaften auch einen minimal-invasiven Eingriff, d. h. einer sogenannten „Schlüsselloch-Operation“, als leistungspflichtigen Versicherungsfall an. In der weiteren Betrachtung muss ferner geprüft werden, an wievielen Arterien eine Versorgung mit einem Bypass vorgenommen werden muss. Während beispielsweise die Canada Life oder auch die Nürnberger Lebensversicherung bereits für den Fall einer versorgungsbedürftigen Koronorarterie ihre Leistungspflicht erklären, begründet sich nach den Versicherungsbedingungen der Die Bayerische und der Gothaer Lebensversicherung erst die Versorgung von zwei Koronararterien einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers.

Versichertes Risiko Schlaganfall

Der Schlaganfall ist nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit ein häufiges Krankheitsbild mit steigenden Fallzahlen. Durch die vermehrte Einrichtung von sogenannten Stroke Units für die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten konnte in Deutschland in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang bei den durch einen Schlaganfall verursachten Todesfällen verzeichnet werden. Während der Schlaganfall bei den Todesursachen in Deutschland im Jahr 2008 noch Platz fünf belegte, fiel die Todesursache Schlaganfall bis zum Jahr 2014 auf Platz zehn ab.

Ein Schlaganfall bedeutet für die Bertroffenen in vielen Fällen eine nachhaltige Zäsur im Leben und zumeist eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität. Auch im Fall einer schnellen Sofortbehandlung leiden viele Schlaganfallpatienten an dauerhaften Lähmungen, Einschränkungen des Seh- und/oder Sprachvermögens, Einbußen bei der geistigen Leistungsfähigkeit oder auch an Persönlichkeitsveränderungen. Im Idealfall können motorische und sensorische Defizite mit intensiven logopädischen, ergo- und physiotherapeutischen Behandlungen verbessert oder im Idealfall auch vollständig beseitigt werden. In der Mehrzahl der Fälle werden die Patienten allerdings dauerhafte Einschränkungen und Beschwerden zurückbehalten.

Auch der Schlaganfall zählt zu den versicherten Risiken aller derzeit auf dem deutschen Versicherungsmarkt angebotenen Dread-Disease-Versicherungen. Allerdings sollten die Versicherungsbedingungen hinsichtlich der auslösenden Ursachen einer sehr genauen Prüfung unterzogen werden. So kann ein Schlaganfall beispielsweise durch den Verschluss einer Arterie im Gehirn und damit einer Unterbrechung der Blut- und in der Folge der Sauerstoffversorgung der Nervenzellen ausgelöst werden. Man spricht in diesem Fall von einem intracerebralen Ereignis, d. h. das ursächliche Ereignis kann im Gehirn (Cerebrum) z. B. mit bildgebenden Verfahren (CT, Kernspin) nachgewiesen werden. Allerdings kann auch der Verschluss einer den Schädelraum versorgenden und außerhalb des Schädels gelegenen Arterie zu einem Schlaganfall führen. Hierbei handelt es sich dann um eine extracraniales Ereignis, d. h. das für den Schlaganfall verantwortliche Ereignis findet außerhalb des Schädels (Cranium) statt. Auch ein schwerer Sturz oder ein Schlag auf den Kopf können zu einem Schlaganfall führen. Infolge eines stumpfen Traumas können die das Gehirn umgebenden Hinhäute einreißen und es kann dann zu starken Blutungen aus den Hirnhäuten in die Schädelkapsel kommen. Durch die Einblutungen in die Schädelkapsel kann sich ein so hoher Druck aufbauen, dass Hirnarterien abgeklemmt werden und es wiederum zu einer fehlenden Versorgung von Nervenzellen im Gehirn mit Blut und Sauerstoff kommt. Nachdem dieses ursächliche Ereignis außerhalb des Gehirn, aber innerhalb der Schädelkapsel angesiedelt ist, spricht man von einem intracranialen Ereignis.

In der vergleichenden Betrachtungen der Versicherungsbedingungen fällt auf, dass bei einigen Gesellschaften der Versicherungsschutz bezüglich der auslösenden Ursachen für einen Schlaganfall unzureichend geregelt ist.

Die Dread-Disease-Versicherung – Ein Instrument zur Keyperson- Absicherung?

Die demografische Parallelverschiebung in Deutschland wird von den Belegschaften in den Unternehmen nachgezeichnet. Bereits heute können viele Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt und Lücken in den Reihen der Arbeitnehmer nicht mehr geschlossen werden. Der „War for Talents“ wird in der deutschen Wirtschaft bereits geführt und dem Gewinn wie auch dem Erhalt von personeller Fachkompetenz kommt nahezu in jeder Branche eine sehr hohe Bedeutung zu.

Auch der Ausfall eines langjährigen und erfahrenen Führungsmitarbeiters oder eines Berufsträgers in einer Praxis oder einer Sozietät infolge einer schweren Erkrankung kann für ein Unternehmen zu signifikanten Umsatz- und Gewinneinbußen führen. Die Suche und der Aufbau eines Nachwuchsmitarbeiters für eine führende Position in einem Unternehmen kann einige Monate bis hin zu zwei oder mehr Jahren in Anspruch nehmen. Gewinneinbußen infolge des Kompetenzverlustes durch krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters und die mit der Suche und dem Aufbau eines neuen Mitarbeiters verbundenen Invesitionskosten können in Abhängigkeit vom Aufgaben- und Verantwortungsbereich sehr schnell mit einem sechs- oder siebenstelligen Euro-Betrag saldieren. Mit Hilfe einer Dread-Disease-Versicherung können derartige Risiken für das Unternehmen abgesichert werden. Beim Abschluss einer sogenannten Keyperson-Police muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Einrichtung des Versicherungsvertrages betrieblich veranlasst sein muss. Inhaltlich werden und müssen sich solche betrieblichen Versicherungsverträge von privaten Vorsorgeverträgen unterscheiden. Die beitragsfreie Mitversicherung von leiblichen oder adoptierten Kindern der versicherten Person bis zum üblicherweise vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes muss in betrieblichen Versicherungsverträgen ausgeschlossen werden, da diese flankierende Versicherungleistung als Indiz gegen eine betriebliche Veranlassung des Versicherungsvertrages zu werten ist. In jedem Fall sollte die Geschäftsleitung eines Unternehmens den Abschluss einer Keyperson-Police im Vorfeld mit dem das Unternehmen betreuenden Steuerberater und gegebenenfalls auch mit dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt abstimmen. ≡

Den kompletten Artikel finden Sie in der HARVEST Ausgabe 2.16 ab Seite 122.

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